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Auseinandersetzung mit der 1. Bedeutungshypothese

Die 1. Bedeutungshypothese kann bestätigt werden, muß jedoch insofern erweitert werden, daß, selbst wenn die junge, alterslose Frau den Willen zur Jugend hat, sie zu unbedarft und zerbrechlich ist, um sich gegen die ,,Gefahren`` des Alters zur Wehr zu setzen. Sie mag mutig und unbeirrbar sein, ihre Kräfte und ihr Widerstand sind nicht ausreichend. Sie ist daher auf unterstützende Kräfte von außen angewiesen. Im Zusammenhang mit den Möglichkeiten, die das kosmetische Produkt bietet, wird vermittelt, es wäre geradezu fahrlässig, würden sie nicht ergriffen, es entspricht dem Handeln entlang der gesellschaftlichen Norm, sich jugendlich zu halten.



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